Autor
Peter Hensinger, Jörn Gutbier.
Italien
Herausgeber:
diagnose:funk
Veröffentlicht: Mai 2017
auf EMF:data seit 25.04.2018
Seitenzahl: 28
Format: A4
Schlagwörter zu dieser Dokumentation:
Mobilfunk und Kinder  |  Digitale Medien in Schulen  |  Wi-Fi/Wireless allgemein
Publikation diagnose:funk

Analyse des Gutachtens der Südtiroler Landesregierung zum Einsatz mobiler digitaler Medien und WLAN an Schulen.

Zusammenfassung

Vorgeschichte und Zusammenfassung: Am 29.4.2015 fand im Landtag von Südtirol in Bozen eine Expertenanhörung zu medizinischen, biologischen, pädagogischen, technischen und juristischen Aspekten der Mobilfunktechnologie statt. Die Verbraucherzentrale und das Netzwerk der „Bürgerwelle“ (Südtirol) konnten dazu auch Experten benennen. Diese waren zu medizinischen und biologischen Fragen Prof. Dr. Michael Kundi (Med.Uni. Wien) und Prof. Dr. Fiorenzo Marinelli (CNR Bologna), zu pädagogischen Aspekten Magister Peter Hensinger (diagnose:funk, Deutschland), zu technischen Aspekten Dr. Ing. Martin-H. Virnich (Deutschland). Diese Experten berichteten über Risiken, die beim Einsatz digitaler Medien berücksichtigt werden müssen.
 
Auf Grund dieser Berichte wurde im Juni 2015 vom Südtiroler Landtag ein Beschlußantrag (Nr. 378 / 15) diskutiert und mehrheitlich angenommen, wonach in Südtirol das Vorsorgeprinzip angewandt wird. Die Landesregierung wird darin u.a. verpflichtet, in öffentlichen Einrichtungen nach Alternativen zur WLAN-Versorgung zu suchen und eine Arbeitsgruppe zur Auswertung der Strahlungsbelastung einzusetzen. Auch sollten die Auswirkungen der digitalen Medien auf SchülerInnen und ein sinnvoller Umgang für das Lernen damit überprüft werden (Wortlaut des Beschlusses s.S.27). 
 
Diese Arbeitsgruppe wurde ohne jegliche Information der Öffentlichkeit eingesetzt und hat am 23.11.2016 ein Gutachten vorgelegt, welches ebenfalls weder von der Öffentlichkeit noch von den Landtagsabgeordneten selbst ohne großen Aufwand gesichtet werden konnte. Die Verbraucherzentrale hat diesbezüglich am 01.03.2017 die zuständige Landesrätin Dr. Deeg angeschrieben und sie gebeten, das Gutachten auszuhändigen und die Vorgehensweise zu schildern, wie die Arbeitsgruppe zusammengestellt wurde, sei es hinsichtlich der Legitimation, sei es in Bezug auf die Qualifikation. Dieses Schreiben blieb allerdings bis zum aktuellen Redaktionsschluss unbeantwortet.
 
Wir stellen nach einer Analyse des Gutachtens fest: die Meinungen der von den Verbraucherschützern damals gestellten Experten finden sich im Gutachten nicht mehr wieder, auch keine Auseinandersetzung mit ihren Standpunkten. Das Gutachten (im folgenden abgekürzt GA) gibt den Weg frei für die Einführung digitaler mobiler Medien und WLAN an Schulen, in dem es einseitig Vorteile herausstellt, Nutzen und Risiken nicht gegeneinander abwägt und alle psychosozialen und strahlungsverursachten Risiken als vernachlässigbar darstellt. Das GA ist unwissenschaftlich, verzerrt die Studienlage, in einigen Bereichen wird sie sogar verfälscht dargestellt. Es enthält kein Konzept für eine Erziehung zur Medienmündigkeit. Den Abgeordneten werden pädagogische und medizinische Studienergebnisse vorenthalten. Die Abgeordneten werden desinformiert, die Schülerinnen und Schüler in der Konsequenz schutzlos den Risiken ausgeliefert. 
 
Gesamtfazit: Das Gutachten muss zurückgezogen werden und eine unabhängige Expertengruppe, die über die notwendige Qualifikation verfügt und nicht vom Auftraggeber abhängig ist, sollte neu eingesetzt werden. Die  Verbraucherzentrale Südtirol und das Netzwerk der Bürgerwelle sollten für diese neue Expertenkommission ein Vorschlagsrecht erhalten.  

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte und Zusammenfassung ... Seite 3
 
I. Darstellung der Studienlage zu Gesundheitsrisiken des Mobilfunks im Gutachten der Landesregierung ... Seite 4
 
II. Darstellung "Erziehungsbezogene Überlegungen" im Gutachten der       Landesregierung: Lernen Kinder mit digitalen Medien besser? ... Seite 17
 
Literaturverzeichnis ... Seite 22
 
Beschluss Nr. 378 / 15 des Südtiroler Landtags vom 10.06.2015: WLAN, Mobilfunk, Strahlenbelastung: Das Vorsorgeprinzip gelten lassen. ... Seite 27