Wohnungseigentümerbeschluss: Einstimmigkeitserfordernis bei Genehmigung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Hausdach
Leitsatz:
"Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer (§ 14 Nr 1 WoEigG, § 22 Abs 1 WoEigG)."