Die Sicherheitsgrenzwerte der 26. deutschen BImSchV entsprechen gegenwärtig nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft im entsprechenden Forschungsgebiet. In der Diskussion zu Fragen der Studentenausbildung auf dem internationalen Seminar für Leistungshalbleiter im Jahr 2004 in Prag wurde der Bedarf an einer Art von ethischem Kodex für Wissenschaftler und Ingenieure herausgearbeitet, insbesondere im Hinblick auf Verantwortungsbewusstsein, auch in Fällen von stark kontroversen Meinungen innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft. Als Moderator dieser Diskussion fasst der erste Autor seine Position am Ende wie folgt zusammen:
- Wir sind uns bewusst, dass Leben und Sicherheit der Menschen von Technik abhängig ist. Technische Lösungen, die Menschenleben gefährden können, aber eingeführt werden sollen, nur weil sie billiger sind, werden wir ablehnen.
- Wir haben Verantwortung für das Leben künftiger Generationen. Wir wollen keine Technik einführen, mit der die Umwelt nachhaltig geschädigt wird.
- Wir wenden uns gegen die Mitwirkung an Massenvernichtungswaffen, an atomaren, biologischen und chemischen Waffen sowie an geächteten „konventionellen“ Waffen wie Minen und Cluster-Bomben.
- Wissenschaftler und Ingenieure arbeiten heute weltweit zusammen. Wir haben voneinander zu lernen. Daraus folgt die Pflicht, sich für Völkerfreundschaft einzusetzen und Rassismus und Kriegstreiberei entgegenzutreten.
Daraus geht hervor, dass die Gesundheit der Menschen ein höheres Gut ist als wirtschaftliche Interessen. Daher ist es notwendig, auch schon zu einem Zeitpunkt zu handeln, zu dem die Forschungsergebnisse von Biomedizin und Medizin noch strittig sind.
1) Unter Berücksichtung genannter Einwände wird empfohlen, die gegenwärtigen Grenzwerte in Wohngebieten, Kindergärten, Schulen usw. auf den Salzburger Empfehlungswert [14] von 10-4 mW/cm² (1mW/m²) zu senken. Dieser Wert berücksichtigt, im Gegensatz zu der nur die Wärmewirkung berücksichtigenden Grenzwertempfehlung von WHO und ICNRP, die Ergebnisse der Forschung zur nicht-thermischen Wirkungen. Das bedeutet eine Senkung um den Faktor 10 000. Darüber hinaus sollte sich der Grenzwert bei gepulster Strahlung auf den Spitzenwert beziehen Die in jüngsten Messungen in Wohngebieten gefundenen Belastungen liegen i.A. zwischen 1mW/m² und 10mW/m², daher ist für die Mobilfunkindustrie zumutbar, ihre Technik zu verbessern, so dass sie diesen Wert von 1mW/cm² unterschreitet.
2) Typische Mobiltelefon-Basisstationen (emittierte Strahlungsleistung 13 W) sollten zu Wohngebieten eine Entfernung von 300 Metern einhalten. Bei dieser Entfernung sollte ein Expositionswert von <1mW/m2 bei eine typischen Basisstation eingehalten werden, gemäss den Berechnungen in [15]. Im Fall von höherer Emission sollte der Abstand adäquat vergrößert werden.
3) Mobilfunkantennen sollten genügend hoch über Grund errichtet werden, im Allgemeinen sind 30 Meter zu empfehlen.
Neben diesen Empfehlungen zu MobilfunkBasisstationen sollten auch in der Risiko-Kommunikation durch Behörden und Wirtschaft die Warnungen zur Benutzung von Mobiltelefonen strikt beachtet werden, insbesondere bei Kindern.